Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Observatorium der Postdienste

Das BIPT veröffentlicht das Observatorium der Postdienste.
Beschwerden
Wer mit der Abwicklung seiner Beschwerde durch einen Postanbieter nicht zufrieden ist, kann sie dem Ombudsdienst für den Postsektor vorlegen.
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Nachrichten
07-05-2019
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Pakete
Postpakete, die zu einem Einzelsendungstarif angeboten werden, bis 10 kg gelten als Universalpostpakete, es sei denn, der betreffende Postdienst muss als deutlich vom Universalpostdienst verschieden betrachtet werden, weil das Paket besondere Merkmale hat, wie „Track and Trace“, schnellere Zustellung usw. Diese Gewichtsobergrenze wird bei der Zustellung von Paketen aus anderen Mitgliedstaaten auf 20 kg erhöht. In der Regel fallen von Privatkunden in einem Postamt/PostPunkt abgegebene Pakete, unter den Universaldienst.